für Untersuchungsausschüsse aufgrund der Regelung des Artikels 44 Abs. 2 Satz 2 GG, der im Rahmen der zulässi- gen Beweiserhebung festlegt, dass das Brief-, Post- und.

Quod attinet ad stipendium tuum extorquendum, hoc fac summa modestia et presentem fortunam arripe; nec admittas dilacionem, nam quod differtur, hoc auffertur. Ego mallem hic X presentes fl. accipere, quam XX in debitis. Hec tanquam amicus premoneo. Joanni Isenbergio scripsissem proprias litteras, nisi hic in nuptiis ceteris conuiuis hoc esset.

Parteistimmen bona fide wieder­ zugeben. Du thust mir, und, was viel mehr sagen will, der guten Sa­ che, der besten Sache, nämlich der der Wahrheit einen großen Dienst, wenn Du meine Bitte mit Deinem bekannten Eifer für alle Angelegenheiten des Fortschrittes beachten willst.

Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Metallindustrie, des Metallhandwerks, der Elektroindustrie, des Elektrohandwerks, der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie der Holz- und Kunststoffindustrie in Ulm, um Ulm und um Ulm herum.

bona fide - guten Glaubens - Gegensatz: mala fide bonus - gut - oft gebraucht für „Pluspunkt“ oder „Zugabe“ brevis - kurz brevi manu traditio - Übertragung mit kurzer Hand - Übereignung, bei der eine Übergabe nicht nötig ist, weil die zu übereignende Sache sich bereits im Besitz des Erwerbers befindet C.

IUrat miles sollemniter, quòd articulos militares, vulgò den Articuls-Brief, debitè observare, et iuxta eos, velut normam, ac regulam, vitam et actiones suas militares regere velit.

Bücher annamen, und aus einigen Büchern, aus Propheten, sowol die ältern als den spätern, zu seinem Endzwekke, manche Stellen oder Sachen angefürt hat, daß diese Anfürung nicht zugleich ein Beweis sei für andre Leser, wie' s keiner wurde für die Samariter. Unter Paullus Briefen sind Stellen, wie's merere unter den ältern christlichen.

Implikationen der Weltfinanzkrise für das internationale Recht. Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, Band 45, 2012, S. 73 f Deutsch-Europäisches Juridicum: Happ. 15a. Retorsion, I n: Rüdiger Wolfrum ed., The Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Volume VIII, 2012, 976 – 981.

für das er/sie sich eingeschrieben hat, berechtigt, gemäß der Rechtsvorschriften, den Regelungen der Universität, insbesondere der vorliegenden Verordnung sowie innerhalb der Rahmen des Studienplans des jeweiligen Studienfaches sein/ihr Studium weiterzuführen.

Halbe Wahrheiten sind oft ganze Lügen: Ein Lehrer, der 250 Mark im Monat verdient, muß für eine einfache Drei-Zimmer-Wohnung 300 Mark, für einen Liter Milch eine Mark und für ein Pfund.